Fahrkarteninformationen, Tarife und Beföderungsbedingungen
Informationen über unsere Fahrkarten   Die Preise zu den Fahrkarten Beförderungsbedingungen

 

   Fahrkarten

Merkmale des Einzelfahrscheines
Merkmale der Tageskarte
Merkmale der Schülerkarten
Merkmale des Schüler - FREETIME - Ticket
Merkmale der Zeitkarten für selbstzahlende Fahrgäste

 

Einzelfahrschein

berechtigt zu einer Fahrt

beim Umsteigen ist die nächstmögliche Anschlussfahrt zu benutzen

Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen den halben Fahrpreis eines Einzelfahrscheines

angemeldete Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Gruppenermäßigung (halber Fahrpreis eines Einzelfahrscheines); Kinder erhalten keine weitere Ermäßigung

Einzelfahrscheine sind nicht übertragbar

 

 

Tageskarte

gültig an allen Tagen ab Betriebsbeginn, bis zum Betriebsschluss desselben Tages

gültig für 1 Erwachsenen und 1 Kind von 6 - 14 Jahren (samstags können bis zu 4 Personen - davon maximal 2 Erwachsene - die Tageskarte gleichzeitig nutzen

gültig für beliebeig viele Fahrten ab Einstiegsort innerhalb der Geltungsdauer und der entsprechenden Preisstufe

Fahrtunterbrechungen sind möglich

Tageskarten sind nicht übertragber


 

Schülerwochen- und monatskarte

nur Gültig in Verbindung mit einer vorher von der VGE ausgestellten Kundenkarte

gültig bis zum ersten Werktag des Folgemonats bzw. der folgenden Woche, 12:00 Uhr. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktages

beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches

nicht übertragbar


 

FREETIME - Ticket (Schülerfreizeitkarte)

nur gültig in Verbindung mit einer vorher von der VGE ausgestellten Kundenkarte

gültig für jeweils einen Kalendermonat

gültig montags bis freitags an Schultagen in Nds. und NRW ab 14:00 Uhr, montags bis freitags an Ferientagen in Nds. und NRW ab 9:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig

gültig für beliebig viele Fahrten im gesamten Netz der VGE

Schülerfreizeitkarte nur erhältlich für Schüler von allgemeinbildenden oder vergleichbaren Schulen

die Schülerfreizeitkarte ist nicht übertragbar

gilt nicht in Nachtbus "NachtEule"


 

Wochen- und Monatskarte

nur gültig mit einer vorher von der VGE ausgestellten Kundenkarte

gültig bis zum ersten Werktag des Folgemonats bzw. der folgenden Woche, 12:00 Uhr. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12:00 Uhr des nächstfolgenden Werktages

an Samstagen, Sonn- und Feiertagen können gleichzeitig 4 Personen, davon maximal 2 Erwachsene, die Wochen- und Monatskarten nutzen. Der Inhaber muß mitreisen

beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches

nicht übertragbar


 

Zonentabelle


 

Fahrpreise


 

Auszug aus den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Kinder (vgl. § 3 und 4 der Beförderungsbedingungen
Schwerbehinderte
Von der Beförderung ausgeschlossene Personen (vgl. § 3 der Beförderungsbedingungen
Verhalten der Fahrgäste (vgl. § 4 der Beförderungsbedingungen
Zuweiseung von Plätzen (vgl. § 5 der Beförderungsbedingungen
Beförderungsentgelte, Fahrscheine (vgl. § 6 der Beförderungsbedingungen
Zahlungsmittel (vgl. § 7 der Beförderungsbedingungen
Erhötes Beförderungsentgelt (vgl. § 9 der Beförderungsbedingungen
Tiere und Sachen (vgl. § 11, 11a und 12 der Beförderungsbedingungen
Reisegruppen
Fundsachen (vgl. § 13 der Beförderungsbedingungen



 

Kinder

Bis zu 3 Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines erwachsenen Fahrgastes mit gültigem Fahrschein werden unentgeltlich befördert. Werden von einer Person mehr als 3 Kinder unter 3 Jahren mitgenommen, wird für jedes weitere Kind der halbe Preis eines Einzelfahrscheines, aufgerundet auf 0,10 EUR erhoben. Kinder ohne Begleitung müssen einen Fahrschein gemäß Tarif lösen. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen den halben Fahrpreis eines Einzelfahrscheines der entsprechenden Preisstufe aufgerundet auf 0,10 EUR.


 

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte haben in unseren Fahrzeugen freie Fahrt, wenn sie im Besitz eines Beiblattes zum Ausweis des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke sind. Sollte in Ihrem Ausweis eine ständige Begleitung vermerkt sein, so wird diese Begleitperson unentgeltlich befördert.


 

Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

Aus Sicherheitsgründen müssen wir leider auch Personen, die mit Roller-Blades oder Inline-Skatern unsere Busse benutzen wollen, von der Beförderung ausschliessen.


 

Verhalten der Fahrgäste

Wir müssen unsere Fahrgäste aus technischen Gründen bitten, elektronische Geräte wie z. B. Handys und Laptops während der Fahrt in unseren Bussen nicht zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie darum, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu suchen. Zum Ein- und Aussteigen dürfen unsere Fahrer nur an den gekennzeichneten Haltestellen anhalten. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen müssen wir mindestens 20,00 EUR von Ihnen erheben.


 

Zuweisen von Plätzen

Bitte machen Sie Ihren Sitzplatz für Personen frei, die ihn nötiger haben als Sie. Z. B. Schwerbehinderte, Ältere oder gebrechliche Fahrgäste, werdende Mütter oder Fahrgäste mit Kleinkindern. Vielen Dank!


 

Beförderungsentgelte, Fahrscheine

Sollten Sie beim Betreten eines unserer Fahrzeuge noch nicht im Besitz eines gültigen Fahrscheines sein, so lösen Sie bitte einen entsprechenden Fahrschein bei unserem Fahrpersonal. Sofern Sie im Besitz eines gültigen Fahrscheines sind, zeigen Sie ihn beim Einstieg bitte dem Fahrer vor. Sollten Sie im Besitz eines Fahrscheines sein, der noch entwertet werden muss, tun Sie dies bitte unverzüglich in den dafür vorgesehenen Entwertern oder beim Fahrer.


 

Zahlungsmittel

Bitte halten Sie das Fahrgeld möglichst passend bereit. Unser Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,00 EUR zu wechseln oder Ein- und Zweicentstücke im Betrag von mehr als 10 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine oder Münzen anzunehmen.


 

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes von 40,00 EUR verpflichtet, wenn er bei einer Überprüfung keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann. Das Entgelt ermässigt sich auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.


 

Tiere und Sachen

Hunde, sonstige Kleintiere, Handgepäck, Kinderwagen und sonstige Sachen, z. B. ein Rodelschlitten, ein Paar Ski, können unentgeltlich mitgenommen werden. Gegenstände, die unabhängig von der Mitfahrt des Auflieferers befördert werden sollen (Buskuriergut), werden am Fahrzeug angenommen. Das Beförderungsentgelt für Buskuriergut beträgt 3,00 EUR und ist bei der Auflieferung zu entrichten. Bei regelmässigen Sendungen können abweichende Beförderungsentgelte vereinbart werden.
Fahrräder werden nicht befördert.


 

Reisegruppen

Für Personen, die sich zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossen haben (Reisegruppen), erhalten ermässigte Einzelfahrscheine (Einzelfahrscheine für Kinder). Die Reisegruppe muss mindestens aus zehn zahlenden Personen bestehen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren wird keine weitere Ermässigung gewährt. Die Ermässigung wird nur gewährt, wenn sich die Reisegruppe mindestens zwei Werktage vor Beginn der Fahrt anmeldet und sie mit den fahrplanmässigen Fahrzeugen befördert werden kann.


 

Fundsachen

Sollten Sie etwas in unseren Bussen verlieren, so wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen, dessen Omnibus Sie benutzt haben.

Die vollständigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen können bei den Partnerunternehmen der VGE eingesehen werden.

© VGE - Süd   •   Letzte Änderung : 04.03.2010    •   vge.verkehrsgemeinschaft@ewetel.net